SAE-Heft

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Ausgabe 07-08 /2009
Aktuelles
NACHRICHTEN
RECHTSPRECHUNG
TERMINE
LITERATURHINWEISE
Bundesarbeitsgericht
Geschlechtsbezogene Diskriminierung durch versicherungsmathematische Abschläge in Betriebsrenten
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Curt Wolfgang Hergenröder, Mainz
Urteil vom 19.8.2008 – 3 AZR 530/06

Das BAG bekräftigt, dass auch Vereinbarungen über die betriebliche Altersversorgung am Maßstab des Art. 141 EG zu messen sind. Ein auf Männer beschränkter versicherungsmathematischer Abschlag bei Betriebsrenten stellt eine gegen Gemeinschaftsrecht verstoßende Geschlechterdiskriminierung dar.
Verfassungsrechtliche Überlegungen zur E-Mail-Werbung von Gewerkschaften
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Cord Meyer, Berlin/Stemwede
Urteil vom 20.1.2009 – 1 AZR 515/08

Das BAG bejaht nunmehr auch die E-Mail-Werbung der Gewerkschaften, nachdem es bereits 2006 ein Zutrittsrecht zu Werbezwecken für zulässig erklärt hatte. Die am Fall einer einmaligen E-Mail-Nutzung vom BAG diskutierten Probleme lassen dabei die Frage offen, wann im Einzelfall von einer unzulässigen E-Mail-Werbung — etwa auf Grund ihres Inhalts, ihres Umfangs oder ihrer Häufigkeit — auszugehen sein kann. Durch eine stetige Ausweitung des verfassungsrechtlichen Schutzbereiches aus Art 9 Abs. 3 Satz 1 GG lassen sich keine verlässlichen Kriterien mehr für eine Auflösung der Kollision mit kollidierenden Grundrechtspositionen der Arbeitgeber und ihrer Arbeitnehmer im Schrankenbereich ausmachen.
Differenzierungen nach dem Alter bei der Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG: Namensliste, Punkteschema und Altersgruppenbildung
Besprechungsaufsatz von Konrad von Hoff, Berlin
Urteil vom 6.11.2008 – 2 AZR 523/07
Urteil vom 12.3.2009 – 2 AZR 418/07

Zwei Urteile des BAG konkretisieren die Anforderungen des AGG an die zulässige Differenzierung nach dem Alter bei der Sozialauswahl im Zusammenhang mit betrieblichen Kündigungen. Die Diskriminierungsverbote des AGG sind im Rahmen der Vorschriften des KSchG zu beachten. Jedoch können sowohl mit dem Lebensalter ansteigende Sozialpunkte im Sinne von § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG als auch die Bildung von Altersgruppen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG gem. § 10 AGG gerechtfertigt sein. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dem Verständnis des § 2 Abs. 4 AGG als "Verzahnungsnorm" auseinander und arbeitet die höchstrichterlichen Vorgaben für Unterscheidungen wegen des Alters bei betriebsbedingten Kündigungen für die betriebliche Praxis heraus. Erfreulich selbstverständlich zieht das BAG betriebs- und unternehmensbezogene Zwecke sowie das Wettbewerbsinteresse des Arbeitgebers als mögliche legitime Ziele zur Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen gem. § 10 Satz 1 AGG heran.