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Ausgabe 04 /2010
Aktuelles
RECHTSPRECHUNG
TERMINE
LITERATURHINWEISE
Europäischer Gerichtshof
Die Voraussetzungen eines Betriebsübergangs (§ 613a BGB) nach der "Klarenberg"-Entscheidung des EuGH
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Abbo Junker, München
Urteil vom 12.2.2009 – Rs. C-466/07

Das Urteil des EuGH vom 12. 2. 2009 erklärt die Richtlinie 2001/23/EG auch für anwendbar, wenn der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil zwar nicht "organisatorisch selbständig" bleibt, aber eine "funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren" beibehalten wird. Dadurch werden die Konturen des Betriebsübergangs noch schwächer und der Eintritt der Rechtsfolgen des § 613a BGB noch weniger vorhersagbar. Der Autor stellt die Aussagen des Gerichtshofs in ihren historischen Kontext und zeigt die Folgen des Judikats für die Praxis.
Betriebliche Altersgrenzen nach Age Concern England
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Rolf Wank, Bochum
Urteil vom 5.3.2009 – Rs. C-388/07

Die Entscheidung des EuGH in der Rs. Age Concern England ist ein weiterer Baustein im Recht der betrieblichen Altersgrenze. Eine solche Altersgrenze wird vom EuGH als legitimes Ziel der Arbeitsmarktpolitik anerkannt. Offen bleibt, inwieweit sich nur der nationale Gesetzgeber oder auch Tarifvertragsparteien und einzelne Arbeitgeber darauf berufen dürfen. Jedenfalls muss eine angemessene sonstige finanzielle Absicherung bestehen.
Bundesarbeitsgericht
Beweisverwertung beim Mithören von Telefongesprächen
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Jacob Joussen, Bochum
Urteil vom 23.4.2009 – 6 AZR 189/08

Das BAG hat seine Rechtsprechung zum Recht der Beweisverwertung fortentwickelt. In seiner neuen Differenzierung sieht es zwar (wie bislang) ein Beweisverwertungsverbot bei einem heimlich und zielgerichtet abgehörten Telefongespräch, bei nicht bemerktem Zuhören und bei geduldetem Mithörenlassen soll jedoch eine Verwertung der Aussage des Mithörenden möglich sein. Die letztgenannte Fallgruppe überzeugt nicht.
Die Transformation öffentlich-rechtlicher Arbeitsschutznormen über § 618 Abs. 1 BGB in das Arbeitsvertragsrecht
Besprechungsaufsatz von Richter Hartmut Lange, Dortmund/Münster
Urteil vom 12.8.2008 – 9 AZR 1117/06

Das BAG hat in seinen Urteilen vom 12. 8. 2008 (Az: 9 AZR 1117/06) und 19. 5. 2009 (Az: 9 AZR 241/08) zutreffend den bisherigen Ansatz zur Bestimmung von transformationsfähigen öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutznormen als "nur begrenzt tauglich" abgelehnt, in der Folge aber einen ebenso untauglichen neuen Ansatz verfolgt. Auf dieser Grundlage bejaht das BAG in den genannten Urteilen die Transformationsfähigkeit von § 5 Abs. 1 ArbSchG bzw. § 5 Abs. 1 ArbStättV über § 618 Abs. 1 BGB und räumt dem einzelnen Arbeitnehmer weit reichende Ansprüche auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung bzw. auf Beschäftigung auf einem rauchfreien Arbeitsplatz ein.
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