SAE-Heft
Ausgabe 2 /2006
Aktuelles
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Europäischer Gerichtshof
Verbotene Altersdiskriminierung durch befristete Arbeitsverträge mit Arbeitnehmern ab 52 Jahren
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Richard Giesen, Universität Gießen
Urteil vom 22.11.2005 Rs. C-144/04

Der EuGH hält die Zulässigkeit von sachgrundlosen Befristungsvereinbarungen mit Arbeitnehmern ab 52 Jahren für unzulässig. Seines Erachtens verstößt die diesbezügliche deutsche Regelung, § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG, gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/78/EG. Die Entscheidung des Gerichtshofs enthält einige Ungereimtheiten. Sie beruht offenbar auf einem Scheinprozess; außerdem wird die Richtlinie für anwendbar erklärt, obwohl die Umsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist, und der Gerichtshof äußert sich unklar über eine mögliche Bindung Privater an - eigentlich nur für die Mitgliedstaaten verbindliche - Richtlinien.
Massenentlassungen - Kündigungserklärung als Zeitpunkt der "Entlassung"
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Matthias Jacobs und Wiss. Mitarbeiter Sebastian Naber, LL.B., Bucerius Law School, Hamburg
Urteil vom 27.1.2005 Rs. C-188/03

Die Junk-Entscheidung des EuGH stellt das bisherige nationale Verständnis der Anzeige- und Konsultationspflichten bei Massenentlassungen in Frage. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Auswirkungen dieser Rechtsprechung und den Grundlagen der ihr zu Grunde liegenden nationalen und europäischen Vorschriften. Insbesondere die Möglichkeit einer richtlinienkonformen Auslegung der §§  17, 18 KSchG ist umstritten und wird von den Autoren verneint.

Bundesarbeitsgericht
Mehr Rechtsklarheit für Massenentlassungen?
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwältin Dr. Andrea Nicolai, Köln
Urteil vom 24.2.2005 2 AZR 207/04

Der Beitrag behandelt zunächst die Frage, ob der Entscheidung des BAG vom 23. 2. 2005 Aussagekraft für die durch die Junk-Entscheidung des EuGH ausgelöste Messenentlassungsproblematik zukommt. Anschließend geht er darauf ein, wie sich diese Entscheidung in die bisherige Rechtsprechung zur Bestimmung der für § 17 KSchG maßgebenden regelmäßigen Beschäftigtenzahl einfügt und welche neuen Aspekte entschieden worden sind. Zum Schluss wird die Gemeinschaftsrechtskonformität dieser Rechtsprechung erörtert.
Die Reichweite der Mitbestimmung gemäß § 99 BetrVG bei dauernden Arbeitszeitänderungen
Besprechungsaufsatz von Privatdozentin Dr. Christiane Brors, Universität Münster
Beschluss vom 25.1.2005 1 ABR 59/03

Die dauernde Arbeitszeitverlängerung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine mitbestimmungspflichtige Maßnahme gemäß §  99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG sein.