SAE-Heft
Ausgabe 3 /2006
Aktuelles
NACHRICHTEN
RECHTSPRECHUNG
GESETZGEBUNG
TERMINE
LITERATURHINWEISE

Bundesarbeitsgericht
Gewerkschaftswettbewerb und Tariffähigkeit
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Volker Rieble, Ludwig-Maximilians-Universität und ZAAR, München
Beschluss vom 14.12.2004 1 ABR 51/03

Die "UFO"-Entscheidung des BAG vom 14. 12. 2004 leitet eine Rechtsprechungswende ein: Das Gericht besinnt sich darauf, dass Art. 9. Abs. 3 GG ein Freiheitsgrundrecht ist - und dass den Gerichten keine Kompetenz zur "Ordnung des Gewerkschaftsmarktes" zukommt. Dass diese Entscheidung eine Wende bedeutet, belegt die inzwischen ergangene "CGM"-Entscheidung vom 28. 3. 2006.
Aufhebungsvertrag bei Betriebsübergang
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Cord Meyer, Berlin
Urteil vom 18.8.2005 8 AZR 523/04

Das BAG setzt mit seinem Urteil seine Rechtsprechung fort, wonach der Abschluss eines Aufhebungsvertrages und der gleichzeitige Wechsel in eine Beschäftigungsgesellschaft nur dann als Umgehung des § 613a Abs. 1 BGB unwirksam ist, wenn eine Weiterbeschäftigung beim neuen Arbeitgeber verbindlich zugesagt oder in Aussicht gestellt wird. Das Arbeitsverhältnis kann daher trotz Betriebsübergangs wirksam aufgehoben werden, falls die Vereinbarung auf das endgültige Ausscheiden aus dem Betrieb gerichtet ist. Da diese Grundsätze auch dann gelten, wenn eine Beschäftigungsgesellschaft zwischengeschaltet wird, besteht insoweit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit in Sanierungssituationen.
Vertretensein einer Gewerkschaft im Betrieb nach § 17 BetrVG - Widersprüchlichkeiten im Gewerkschaftsbegriff des BAG
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Ulrich Ramrath, Cuxhaven
Beschluss vom 10.11.2004 7 ABR 19/04

Das BAG meint, das "Vertretensein" einer Gewerkschaft gem. § 17 BetrVG setze deren Tarifzuständigkeit für den betreffenden Betrieb nicht voraus. Der Autor stellt einen Widerspruch in der Rechtsprechung des BAG fest, hier auf die Tarifzuständigkeit zu verzichten, zur Erfüllung der Gewerkschaftseigenschaft aber auf dem Kriterium der "sozialen Mächtigkeit" zu bestehen. Es sei nur möglich, beides zu verlangen oder auf beides zu verzichten.
Private Internetnutzung - Fristlose Kündigung oder Abmahnung?
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Nicolai Besgen, Bonn
Urteil vom 7.7.2005 2 AZR 581/04

Der Zweite Senat des BAG hat sich erstmals mit Fragen der unerlaubten Internetnutzung während der Arbeitszeit befasst. Die Entscheidung relativiert die bislang ergangene Instanzrechtsprechung der Arbeitsgerichte in wichtigen Teilen. Das BAG stellt weniger auf die Erlaubnis oder das Verbot der Nutzung ab, sondern vielmehr auf den Umfang der Nutzung während der Arbeitszeit. Die Sozialadäquanz einer privaten Internetnutzung während der Arbeitszeit wird grundsätzlich abgelehnt. In dem Besprechungsaufsatz werden die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Rechtsprechung einander gegenübergestellt.
Teilzeitanspruch während laufender Elternzeit?
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Hans-Harald Sowka, Düren
Urteil vom 19.4.2005 9 AZR 233/04

Wenn der Elternzeiter während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung bei seinem Arbeitgeber nachgehen will, muss er dies gleichzeitig mit dem Verlangen nach Elternzeit tun. Die gegenteilige Auffassung des BAG im Urteil vom 19. 4. 2005 findet in der Gesetzessystematik keine Stütze und führt zu untragbaren Ergebnissen.