SAE-Heft
Ausgabe 06 /2006
Aktuelles
RECHTSPRECHUNG
TERMINE
LITERATURHINWEISE
Bundesarbeitsgericht
Die unmögliche Änderungskündigung
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Abbo Junker, ZAAR München
Urteil vom 12.1.2006 – 2 AZR 126/05

Das Urteil des BAG vom 12. 1. 2006 wendet die Grundsätze der Änderungskündigung zur Entgeltsenkung auf den Fall an, dass eine neue gesetzliche Regelung die Möglichkeit vorsieht, durch Parteivereinbarung einen geringeren als den gesetzlichen Mindestlohn festzulegen. Konkret ging es um die gesetzliche Einführung tarifdispositiver Mindestlöhne bei Arbeitnehmerüberlassung; der Zweite Senat verwehrt es den Arbeitgebern der Zeitarbeitsbranche, durch Änderungskündigungen von der Tarifdispositivität der gesetzlichen Regelung Gebrauch zu machen.
Neues zur AGB-Kontrolle von Vorbehaltsklauseln
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Ivo Natzel, Wiesbaden
Urteil vom 1.3.2006 – 5 AZR 363/05

Der Beitrag wirft ein Licht auf die AGB-Kontrolle von Vorbehaltsklauseln. Er zeigt auf, bis zu welcher Grenze in der Vergangenheit verwandte Vorbehaltsklauseln, mit denen Freiwilligkeits- mit Widerrufs- und Anrechnungsklauseln kombiniert wurden, in Zukunft noch möglich sind.
Mitbestimmung des Betriebsrats bei biometrischen Zugangskontrollen im Kundenbetrieb -Neues bei Drittbeziehungen des Arbeitgebers
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Nicolai Besgen, Bonnund Rechtsanwalt Dr. Sören Langner, LL.M., Bonn
Beschluss vom 27.1.2004 – 1 ABR 7/03

Der Betriebsrat hat nach aktueller Rechtsprechung des BAG ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer anweist, sich in einem Kundenbetrieb der dort eingerichteten biometrischen Zugangskontrolle zu unterziehen. Diese Anweisung des Arbeitgebers ist jedoch - entgegen der Auffassung des BAG - keine Anwendung der Einrichtung durch den Arbeitgeber i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Bei arbeitsplatzrelevanten Vertragsabschlüssen des Arbeitgebers führt dies ansonsten zu einer faktischen Zu-stimmungspflicht des Betriebsrats gemäß § 2 Abs. 1 BetrVG.
Die Überprüfung der Sozialauswahl beim Interessenausgleich mit Namensliste im Insolvenzverfahren
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Roman F. Adam, Wetzlar
Urteil vom 17.11.2005 – 6 AZR 107/05

Die Entscheidung betrifft das Problem, ob eine Sozialauswahl bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen durch Insolvenzverwalter unter den Voraussetzungen des § 125 InsO auf die in bestimmten Bereichen (Abteilungen) des Betriebs Beschäftigten beschränkt werden kann. Nach Auffassung des Sechsten Senats ist dies möglich, sofern es sich dabei nicht um eine grob fehlerhafte Gruppenbildung handelt.