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Aktuelles
RECHTSPRECHUNG
TERMINE
LITERATURHINWEISE
Europäischer Gerichtshof
EuGH: Anciennität ist legitimes Entgeltkriterium
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwältin Dr. Andrea Nicolai, Köln
Urteil vom 3.10.2006 – Rs. C-17/05
EuGH zur zulässigen Berücksichtigung des Dienstalters als entgeltbestimmendes Kriterium - Art. 141 EG - Inhalt und Reichweite der Entscheidung - Auswirkungen auf das nationale Recht.
Bundesarbeitsgericht
Grenzen der Konzernbetriebsverfassung bei Mehrmütterherrschaft
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Hermann Reichold, Tübingen
Beschluss vom 13.10.2004 – 7 ABR 56/03
Das BAG zeigt die Grenzen auf, die der Errichtung eines Konzernbetriebsrats bei einer paritätischen Mehrmütterherrschaft gesetzt sind. Das ist zwar eine eher formale Rechtsanwendung; sie sorgt aber für Berechenbarkeit bei Errichtung eins Konzernbetriebsrats.
Prüfungsmaßstab bei gerichtlicher Kontrolle tarifvertraglicher Normen
Besprechungsaufsatz von Ass. iur. Hartmut Lange, Münster
Urteil vom 28.7.2005 – 3 AZR 14/05
Das BAG hat in seinem Urteil bekräftigt, dass tarifvertragliche Normen keiner Billigkeitskontrolle, sondern lediglich einer Rechtskontrolle zu unterziehen sind. Diese Ansicht teilt der Verfasser unter Hinweis auf Art. 9 Abs. 3 GG. Allerdings weist das Urteil nach Ansicht des Verfassers auch zahlreiche Mängel auf, so etwa den aufgestellten Prüfungsmaßstab bei Prüfung der Vereinbarkeit tarifvertraglicher Normen mit den Grundrechten oder auch die durchgefährte lückenhafte Prüfung eines Verstoßes der tarifvertraglichen Normen gegen öherrangiges Recht.
Diskriminierung wegen einer (Schwer-)behinderung
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Tobias Leder, München
Urteil vom 15.2.2005 – 9 AZR 635/03
Obgleich die Entscheidung des BAG vor der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ergangen ist, bleibt sie in ihrer Bedeutung nicht auf die Anwendung des neuen SGB IX beschränkt, sondern liefert wertvolle Hinweise für die Ausdeutung des neuen Rechts. Dabei wird offenbar, welche Hürden die Rechtsprechung künftig noch wird nehmen müssen.
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