SAE-Heft
Ausgabe 02 /2007
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Bundesarbeitsgericht
Die betriebsbedingte Änderungskündigung und ihre Aufrechterhaltung im Wege der Umdeutung
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch, Freiburg
Urteile vom 23.6.2005 - 2 AZR 642/04 / 2 AZR 95/05

Gegenstand der Urteile sind betriebsbedingte Änderungskündigungen, die gleichzeitig die Leistungsseite und die Entgeltseite betreffen. Der Besprechungsaufsatz geht auf die Voraussetzungen solcher Änderungskündigungen ein und plädiert für ihre Aufrechterhaltung im Wege der Umdeutung in geeigneten Fällen. Erörtert wird zudem die Anwendbarkeit der Namenslistenregelung in § 1 Abs. 5 KSchG auf Änderungskündigungen. Die Flexibilisierung der Arbeit auf Abruf - Zur Neuinterpretation des § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG durch das BAG
Die Flexibilisierung der Arbeit auf Abruf - Zur Neuinterpretation des § 12 Abs. 1 Satz 2 TzBfG durch das BAG
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Andreas Feuerborn, Düsseldorf
Urteil vom 7.12.2005 - 5 AZR 535/04

Die Entscheidung vom 7. 12. 2005 erklärt jetzt einzelvertragliche Bandbreitenregelungen für zulässig, die es dem Arbeitgeber erlauben, zusätzlich zu einer Mindestarbeitszeit ein variables Arbeitsdeputat abzurufen. Diese zusätzlich abrufbare Arbeit darf höchstens 25 % der vereinbarten wöchentlichen Mindestarbeitszeit betragen. Im Gegensatz zu den grundsätzlich begrüßenswerten Ergebnissen und der ausführlichen Abwägung der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerinteressen lassen die Begründung und die dogmatische Herleitung einige Zweifel.
Annahmeverzug und Schadensersatz bei Schwerbehinderung des Arbeitnehmers
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Bernd Waas, Hagen
Urteil vom 4.10.2005 - 9 AZR 632/04

Das BAG hat in seiner Entscheidung zu der Frage Stellung genommen, wie Annahmeverzug und Schadensersatzanspruch voneinander abzugrenzen sind, wenn der Arbeitnehmer durch eine Schwerbehinderung an der Erbringung seiner Leistung gehindert ist. Zugleich hat das Gericht in seiner Entscheidung die Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast der Beteiligten präzisiert.
Teilzeitvereinbarung als Sanierungsbeitrag in der Insolvenz
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Frank Girotto, Berlin
Urteil vom 19.1.2006 - 6 AZR 529/04

Das BAG entschied, dass die durch Beendigung des Arbeitsverhältnisses bzw. Insolvenz bedingte Wiederherstellung eines Vollzeitarbeitsverhältnisses, das sanierungsbedingt in ein Teilzeitarbeitsverhältnis umgewandelt worden war, wirksam ist und zu Masseverbindlichkeiten führt, auch wenn die Wiederherstellung im Wesentlichen der Sicherung von höheren Sozialleistungen dient. Der Autor legt dar, dass diese Entscheidung einer kritischen Würdigung nicht standhält und zeigt Lösungsmöglichkeiten für die Sanierungspraxis auf.
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