SAE-Heft
Ausgabe 03 /2007
Aktuelles
RECHTSPRECHUNG
GESETZGEBUNG
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LITERATURHINWEISE
Europäischer Gerichtshof
Wie dynamisch sind dynamische Verweisungsklauseln? - Neues aus Luxemburg und Erfurt -
Besprechungsaufsatz von Dr. Christian-Armand Houben, Bonn
Urteil vom 9.3.2006 – Rs. C-499/04

Der EuGH erklärt die vom BAG im Bereich dynamischer Verweisungsklauseln bislang vertretene Auslegung als Gleichstellungsabrede für europarechtskonform. Anders soll die Bewertung hinsichtlich der angekündigten Aufgabe dieser Rechtsprechung ausfallen, wonach sich eine Entdynamisierung im Fall eines Betriebsübergangs aus der Klausel selbst oder den jeweiligen Umständen ergeben muss. Dies wird u. a. mit Blick auf die negative Koalitionsfreiheit des Erwerbers kritisiert.
Bundesarbeitsgericht
Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsvertreter zwecks Mitgliederwerbung im Betrieb
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Stefan Edenfeld, Münster
Urteile vom 28.2.2006 – 1 AZR 460/04, 461/04

Das BAG korrigiert seine restriktive Rechtsprechung zur gewerkschaftlichen Mitgliederwerbung im Betrieb. Nach der Klarstellung der Kernbereichsformel durch das BVerfG räumt es betriebsfremden Gewerkschaftsvertretern ein grundsätzliches Zutrittsrecht zu Werbe- und Informationszwecken ein, sofern im Einzelfall keine berechtigten Belange des Arbeitgebers entgegenstehen.
Die Anrechnungsregeln der § 615 Satz 2 BGB und § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG: Ausgleichsmechanismus für eine einseitige Risikozuordnung
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Markus Janko, Hamburg
Urteil vom 11.1.2006 – 5 AZR 98/05

Die Entscheidung des BAG betrifft bisher offen gelassene Fragen zum Anwendungsbereich des § 615 Satz 2 BGB im Rahmen einer Prozessbeschäftigung beim "Altarbeitgeber". Das Gericht sieht die Grenze der Zumutbarkeit eines Zwischenerwerbs überschritten, wo dem Arbeitnehmer eine dauerhafte Veränderung der Arbeitsbedingungen angetragen wird, lässt eine darüber hinaus gehende Grenzziehung jedoch offen. Insoweit bietet es sich jedoch - in Anlehnung an die Kernbereichsrechtsprechung des BAG - an, dass die Zumutbarkeitsgrenze bei 25 — 30 % im Vergleich zu den bisherigen Arbeitsbedingungen als zumutbare Möglichkeit zum Erwerb von Zwischenverdienst gewertet wird. Schlägt der Arbeitnehmer ein solches Angebot aus, unterlässt er böswillig anderweitigen Zwischenverdienst und hat demzufolge eine Anrechnung gemäß § 615 Satz 2 BGB bzw. § 11 Satz 1 Nr. 2 KSchG hinzunehmen.
Befristung wegen Vertretungsbedarfs (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG) bei Umorganisation der Arbeitsaufgaben
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Hendrik Röger, Hamburg
Urteil vom 15.2.2006 – 7 AZR 232/05

Die Vertretung eines anderen Arbeitnehmers als Sachgrund einer Befristung (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG) hat eine hohe praktische Bedeutung. Die Inhalte und Folgen des jüngsten Urteils des BAG zu diesem Befristungsgrund werden dargestellt sowie praktische Ratschläge für den Abschluss solcher Befristungsabreden gegeben.
Der nebenberufliche Vertreter als schutzbedürftiger Einfirmenvertreter nach § 92a Abs. 1 HGB
Besprechungsaufsatz von Assessor iur. Detlef Paul, Dorsten/Münster i. W.
Beschluss vom 15.2.2005 – 5 AZB 13/04

Es ist in Rechtsprechung und Literatur im Grundsatz umstritten, ob, ausgehend vom Schutzzweck der Norm, auch nebenberufliche Vertreter schützenswerte Einfirmenvertreter nach § 92a Abs. 1 HGB sein können. Das BAG hat nun mit Beschluss vom 15. 2. 2005 - 5 AZB 13/04 = AP Nr. 60 zu § 5 ArbGG 1979 entschieden, dass nach dem Wortlaut des Gesetzes und der Gesetzessystematik § 92a Abs. 1 HGB auch auf die nebenberuflichen Vertreter anwendbar ist. Der Verfasser setzt sich kritisch mit dem Beschluss des BAG auseinander und stellt im Einklang mit der bisher übersehenen Entstehungsgeschichte des § 92a HGB einen dem Schutzzweck der Norm entsprechenden und vermittelnden Lösungsvorschlag vor.