SAE-Heft
Ausgabe 04 /2007
Aktuelles
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Bundesarbeitsgericht
Klagefrist bei nicht fristgerechter Kündigung
Besprechungsaufsatz von Professorin Dr. Sudabeh Kamanabrou, Bielefeld
Urteil vom 15.12.2005 – 2 AZR 148/05

Wenn ein Arbeitnehmer gegen eine unwirksame Kündigung nicht innerhalb von drei Wochen Klage erhebt, gilt die Kündigung nach den §§ 4 Satz 1, 7 KSchG als von Anfang an rechtswirksam. Der Arbeitnehmer muss die Klagefrist jedoch nicht einhalten, wenn er die Kündigung an sich nicht angreift, sondern lediglich die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist geltend macht. Denn eine unzutreffende Kündigungsfrist führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung.
Zur Fehlerhaftigkeit des vereinfachten Wahlverfahrens nach § 94 Abs. 6 Satz 1SBG IX bei unerkannt überhöhter Wählerzahl
Besprechungsaufsatz von RiArbG Gert Boch, Trier
Beschluss vom 16.11.2005 – 7 ABR 9/05

Die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung darf nur bei objektiv weniger als 50 Wahlberechtigten zum Zeitpunkt der Wahleinleitung erfolgen. Fehler in der Wahl des vereinfachten Verfahrens führen zur kategorischen Anfechtbarkeit. Aus Zweckgesichtspunkten sollte ein im Zweifel förmlich durchgeführtes Wahlverfahren zur Schwerbehindertenvertretung kein Anfechtungsgrund sein - zumindest solange der Gesetzgeber nicht die Worte "in der Regel" in § 94 Abs. 6 Satz 3 SGB IX einfügt.
Zur Auslegung (vielleicht) unklarer Bezugnahmeklauseln
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwältin Dr. Andrea Nicolai und Christopher Krois, Köln/Hamburg
Urteil vom 14.12.2005 – 4 AZR 536/04

Das BAG hat angekündigt, Bezugnahmeklauseln in den seit 2002 abgeschlossenen Arbeitsverträgen tarifgebundener Arbeitgeber künftig nicht mehr ohne weiteres als sog. Gleichstellungsabreden auslegen, sondern die Unklarheitenregel anwenden zu wollen. Die wirtschaftlichen Folgen können bei Verbandsaustritten und Betriebsübergängen erheblich sein. Daher konzentriert sich der Beitrag auf die Frage, anhand welcher Maßstäbe Bezugnahmeklauseln nunmehr auszulegen sind.
Herausgabeanspruch bei Vielfliegerprogrammen - Bonusmeilen wirklich immer für das Unternehmen?
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Raif, Berlin
Urteil vom 11.4.2006 – 9 AZR 500/05

Das BAG hat entschieden, dass von einem Arbeitnehmer auf Dienstflügen erworbene Bonusmeilen dienstlich zu verwenden sind. Dies gilt aber nur, wenn eine anderweitige vertragliche Regelung nicht existiert. Unternehmen haben insbesondere darauf zu achten, dass nicht eine betriebliche Übung entsteht, nach der Arbeitnehmer die Bonusmeilen auch privat nutzen können.
Verlängerung eines befristeten Vertrages ohne Sachgrund - übermäßige Anforderungen durch das BAG
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Hans-Harald Sowka, Düren
Urteil vom 23.8.2006 – 7 AZR 12/06

Die "Verlängerung" befristeter Verträge ohne Sachgrund ist unzulässig, wenn bei dieser Gelegenheit die Arbeitsbedingungen geändert werden. Das gilt auch, wenn es ausschließlich um — aus Arbeitnehmersicht — verbesserte Arbeitsbedingungen geht. Zulässig hingegen ist die Veränderung der Arbeitsbedingungen bereits im Vorfeld der "Verlängerung". Der Autor lehnt diese Auffassung des BAG strikt ab.
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