SAE-Heft
Ausgabe 05 /2007
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Europäischer Gerichtshof
Krankheitsbedingte Kündigung = Diskriminierung wegen Behinderung?
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Peter Schrader und Rechtsanwalt Dr. Jonas Müller, Hannover
Urteil vom 11.7.2006 – Rs. C-13/05

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes beschäftigt sich mit der Frage, ob eine krankheitsbedingte Kündigung gleichbedeutend mit einer verbotenen Diskriminierung wegen einer Behinderung sein kann, sowie mit der Frage, ob für Kündigungen die antidiskriminierungsrechtlichen Vorschriften Geltung haben. Für das deutsche Kündigungsschutzrecht bleiben hinsichtlich der krankheitsbedingten Kündigung allerdings Fragen offen.
Bundesarbeitsgericht
Spätehenklauseln gestern - heute - morgen
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwältin Dr. Andrea Nicolai, Köln
Urteil vom 28.7.2005 – 3 AZR 457/04

Die in vielen Versorgungsordnungen enthaltenen Spätehenklauseln sind zwar vom BAG nochmals bestätigt worden, jedoch zeigt sich bereits, dass das AGG auch insoweit Auswirkungen zeitigen könnte, die im folgenden Beitrag näher beleuchtet werden.
Altersabstandsklauseln in Ruhegeldordnungen und europäisches Antidiskriminierungsrecht
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Horst Konzen, Mainz
Vorlagebeschluss vom 27.6.2006 – 3 AZR 352/05 (A)

Der Beschluss ist eine Folgeentscheidung des Urteils des EuGH in der Rechtssache Mangold vom 22. 11. 2005. Der EuGH hatte in diesem Urteil vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2000/78/EG und zusätzlich ("zweitens") aus dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz des europäischen Rechts entnommen, dass § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoße und unangewendet bleiben müsse. Der Dritte Senat fragt nach Konsequenzen des allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes für eine Altersabstandsklausel in Versorgungsrichtlinien und betont dabei den gemeinschaftsrechtlichen Bezug und das Drittwirkungsproblem des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Der Rechtsweg bei Streitigkeiten aus der Beschäftigung von Ein-Euro-Jobbern
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Jacob Joussen, Jena
Beschluss vom 8.11.2006 – 5 AZB 36/06

Rechtsverhältnisse, die sich aus der Beschäftigung so genannter "Ein-Euro-Jobber" nach dem SGB II ergeben, sind öffentlich-rechtlicher Natur. Daraus folgt, dass diesbezügliche Rechtsstreitigkeiten insgesamt den Sozialgerichten zugewiesen sind. Etwas anderes soll nach der allerdings nicht überzeugenden Ansicht des BAG bei Klagen gelten, die Kündigungsschutzfragen zum Gegenstand haben - hier sollen die Gerichte für Arbeitssachen zuständig sein.
Keine Bindung des Arbeitsgerichts an die Prüfung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB durch das Integrationsamt
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Bernd Sandmann, Augsburg
Urteil vom 2.3.2006 – 2 AZR 46/05

Das BAG befasst sich in seiner Entscheidung mit den unterschiedlichen Prüfungskompetenzen von Integrationsamt und Arbeitsgericht bei der Kündigung eines schwerbehinderten Menschen. Während die Einhaltung der Zweiwochenfrist des § 91 (Abs. 2) SGB IX grundsätzlich nur durch die Verwaltung erfolgt, ist die Prüfung des § 26 (Abs. 2) BGB Domäne der Arbeitsgerichtsbarkeit. Es werden hierfür prozessuale und materiall-rechtliche Gründe angeführt.
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