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Aktuelles
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LITERATURHINWEISE
Bundesarbeitsgericht
OT-Mitgliedschaft - offene Fragen
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen, Bonn
Beschluss vom 18.7.2006 – 1 ABR 36/05
Das BAG hat nunmehr mit Beschluss vom 18. 7. 2006 die OT-Mitgliedschaft anerkannt und für zulässig erklärt. Der Autor beschäftigt sich in seinem Beitrag mit den vom BAG in seinem Beschluss ausdrücklich offen gelassenen Fragen.
Die Wiedereingliederung von Arbeitnehmern
Besprechungsaufsatz von Assessor Hartmut Lange, Münster
Urteil vom 13.6.2006 – 9 AZR 229/05
Das BAG hat in seiner Entscheidung einen Anspruch des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf tatsächliche Beschäftigung im Rahmen der Wiedereingliederung im Grundsatz bejaht, soweit der arbeitsunfähige Arbeitnehmer als schwerbehindert anzusehen ist. Der Verfasser kritisiert die Entscheidung und nimmt sie zugleich zum Anlass, umfassend auf das Institut der Wiedereingliederung und sich stellende rechtliche Fragen einzugehen.
Inhalt der Unterrichtung gemäß § 613a Abs. 5 BGB
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Cord Meyer, Berlin/Stemwede
Urteile vom 13.7.2006 – 8 AZR 303 und 305/05
Das BAG hat zwar am 13. 7. 2006 begonnen, die Anforderungen an den Inhalt einer Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB zu präzisieren. Dennoch bleiben etliche Fragen zur Gestaltung eines Unterrichtungsschreibens nach wie vor offen. Auch eine fehlerhafte Unterrichtung bleibt daher nach wie vor insbesondere mit Blick auf einen Beginn der Widerspruchsfrist aus § 613a Abs. 6 BGB kritisch.
Die Tariffähigkeit der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM)
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Steffen Schöne, Berlin
Beschluß vom 28.3.2006 – ABR 58/04
Mit dieser Entscheidung beendet das BAG einen jahrzehntelangen Streit um die Frage der Tariffähigkeit der CGM. Das BAG präzisiert dabei seine ständige Rechtsprechung zu den Kriterien der Tariffähigkeit und entwickelt ein Regel-Ausnahme-Prinzip.
Wirksamkeit von dreiseitigen Verträgen/Aufhebungsverträgen bei sanierenden Betriebsübergängen grundsätzlich bestätigt
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thilo Ullrich, Berlin
Urteil vom 23.11.2006 – 8 AZR 349/06
Mit einer weiteren Entscheidung zu der Wirksamkeit von dreiseitigen Verträgen bzw. Aufhebungsverträgen aus Anlass eines sanierenden Betriebsübergangs hat das BAG die Fallgruppen, in denen typischerweise eine Unwirksamkeit solcher Verträge vorliegen kann, scharf herausgearbeitet. Wichtig ist danach vor allem, dass die Arbeitnehmer bei Abschluss der Verträge nicht in der Ausübung ihrer Vertragsfreiheit unzulässig beeinträchtigt werden.
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