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Aktuelles
RECHTSPRECHUNG
TERMINE
LITERATURHINWEISE
Bundesverfassungsgericht
Bürgenhaftung des Hauptunternehmers gemäß § 1a AEntG
Besprechungsaufsatz von Privatdozent Achim Seifert, Frankfurt am Main/Trier
Nichtannahmebeschluss vom 20.3.2007 – 1 BvR 1047/05
Die Nichtannahmeentscheidung des BVerfG hat die Verfassungsmäßigkeit der in § 1a AEntG angeordneten Haftung von Hauptunternehmern des Baugewerbes für Mindestlohn- und Sozialkassenverbindlichkeiten ihrer Nachunternehmer zum Gegenstand. Im Zentrum der Entscheidungsbegründung steht die Vereinbarkeit der umstrittenen Haftungsregelung mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit des Hauptunternehmers. Der Beitrag setzt sich vor allem mit den Ausführungen des BVerfG zur Verhältnismäßigkeit eines durch § 1a AEntG erfolgenden Eingriffs in die Berufsfreiheit von Hauptunternehmern des Baugewerbes kritisch auseinander.
Bundesarbeitsgericht
Der Versetzungsvorbehalt in Formulararbeitsverträgen
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Steffen Schöne, Berlin
Urteil vom 11.4.2006 – 9 AZR 557/05
Versetzungsvorbehalte sind ein wesentliches Element der Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen. Sie können jedoch nicht beliebig weit formuliert werden, da sie in Formulararbeitsverträgen der Inhaltskontrolle unterliegen. Der Beitrag stellt die Möglichkeiten der Vertragsgestaltung dar und untersucht auch, ob auf einen Versetzungsvorbehalt wegen § 106 Satz 1 GewO verzichtet werden kann.
Landesarbeitsgerichte
Die Sozialauswahl nach Altersgruppen zwischen Kündigungs- und Diskriminierungsschutz
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jochen Mohr, Dresden
LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.7.2007 – 16 Sa 269/07
Das ArbG Osnabrück hat in einer viel beachteten Entscheidungsserie vom 5. 2. 2007 eine Sozialauswahl nach Altersgruppen als unwirksam, da altersdiskriminierend eingestuft. Das Gericht verkannte dabei nicht nur die Dogmatik des europarechtlich geforderten Verbots von Altersdiskriminierungen und seiner Anwendung auf Kündigungen, sondern auch diejenige der Sozialauswahl gem. § 1 Abs. 3 Satz 1 und 2 KSchG. Aus diesem Grunde hat das LAG Niedersachsen die meisten Entscheidungen unter dem 13. 7. 2007 zu Recht wieder aufgehoben. Der zugrunde liegende Sachverhalt gibt zusätzlich Anlass zu einer Auseinandersetzung mit dem Recht der Massenentlassung im Anschluss an die "Junk"-Entscheidung des EuGH.
Zur Verwendung "qualifizierter" Schriftformklauseln in Formulararbeitsverträgen
Besprechungsaufsatz von Wiss. Mitarbeiter Dr. Marcus Bieder, Osnabrück
LAG Düsseldorf, Urteil vom 13.4.2007 – 9 Sa 143/07
Vorformulierte "qualifizierte" Schriftformklauseln, nach denen die Wirksamkeit von Vertragsänderungen — einschließlich der Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst — von der Einhaltung der Schriftform abhängig sein soll, verstoßen nach einer neueren Entscheidung des LAG Düsseldorf gegen das Verbot der unangemessenen Benachteiligung (§ 307 Abs. 1 BGB). Diese Einschätzung berücksichtigt jedoch weder die Vorgaben des NachWG noch die bei der AGB-Kontrolle in Rechnung zu stellenden Besonderheiten des Arbeitsrechts, in dem konkludente Änderungen des Arbeitsvertrags, die in Gestalt der betrieblichen Übung oder der Konkretisierung der Arbeitspflicht auftreten, besondere Relevanz haben. Die nach § 307 BGB geforderte Abwägung zwischen den Interessen des Verwenders und der Arbeitnehmer hätte angesichts dieser Aspekte und angesichts des bei beiden Parteien des Arbeitsvertrags redlicherweise vorhandenen Interesses, die geltenden Arbeitsbedingungen umfassend schriftlich zu dokumentieren, zu dem Ergebnis kommen müssen, dass "qualifizierte" Schriftformklauseln in Formulararbeitsverträgen wirksam sind.
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