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LITERATURHINWEISE
Bundesarbeitsgericht
Die erweiterte Zulassung des Unterstützungsstreiks
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Horst Konzen, Mainz
Urteil vom 19.6.2007 – 1 AZR 396/06
Der Erste Senat des BAG vollzieht mit dem Urteil bei der Bewertung des Unterstützungsstreiks eine deutliche Kehrtwende. Das Urteil weicht im Rahmen des erweiterten Schutzbereichs der Koalitionsfreiheit mit Hilfe des Grundsatzes der freien Kampfmittelwahl die Kampfschranke des Übermaßverbots auf. Es gelangt bei der Eignung und Erforderlichkeit des Unterstützungsstreiks zu einer Einschätzungsprärogative der Gewerkschaft und weitet dessen Zulässigkeit erheblich aus. Die Analyse des Urteils weckt Zweifel an der rechtsdogmatischen Stringenz, der richterlichen Legitimation und der rechtspolitischen Überzeugungskraft.
Personenbedingte Kündigung und Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Bernd Waas, Hagen
Urteil vom 18.1.2007 – 2 AZR 731/05
Das BAG sieht im Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit bei der Beschäftigung "studentischer Aushilfen" keinen Grund zur personenbedingten Kündigung des betreffenden Arbeitsverhältnisses. Stattdessen weist es dem Arbeitgeber auf der Grundlage der Lehre von der Störung der Geschäftsgrundlage den Weg zu einer Anpassung des Arbeitsvertrags.
Änderungen der Rechtsprechung zur Gleichstellungsabrede und die Folgen für die Praxis
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Professor Dr. Bernd Schiefer, Düsseldorf
Urteil vom 14.12.2005 – 4 AZR 536/04
Das BAG will für Neuverträge (ab dem 1. 1. 2002) nicht mehr an der bisherigen Auslegungsregel festhalten, wonach Bezugnahmeklauseln auf Tarifverträge i. d. R. als Gleichstellungsabreden zu werten sind. Infolge dieser bedenklichen Änderung der Rechtsprechung besteht für die Praxis ggf. erheblicher Handlungsbedarf.
Der Vorbehalt des Gesetzes in der jüngeren Rechtsprechung des BAG
Besprechungsaufsatz von Dr. Christian M. Burkiczak, Reutlingen
Urteil vom 25.1.2005 – 1 AZR 657/03
Das BAG hat sich in zwei Entscheidungen zum Anspruch der Gewerkschaften, sich in Dienststellen (Unterschriftenaktion in Polizeidienstelle) bzw. Betrieben (Mitgliederwerbung) zu betätigen, geäußert. In beiden Fällen hat es die Klagen der Gewerkschaften nach Auffassung des Autors im Ergebnis zu Recht abgewiesen, dabei in der Begründung dem rechtsstaatlichen Vorbehalt des Gesetzes aber nicht hinreichend Rechnung getragen.
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