SAE-Heft
Ausgabe 03 /2008
Aktuelles
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RECHTSPRECHUNG
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LITERATURHINWEISE
Bundesarbeitsgericht
Die Dauer der Betriebszugehörigkeit in der betrieblichen Altersversorgung, insbesondere bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Christian Rolfs und wiss. Mitarbeiterin Simone Evke de Groot, Bielefeld
Urteil vom 25.4.2006 – 3 AZR 78/05

Die Frage, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit in der betrieblichen Altersversorgung insbesondere dann, wenn die gesetzliche Insolvenzsicherung eingreifen muss, zu berechnen ist, hat das BAG bereits mehrfach beschäftigt. In der vorliegenden Entscheidung präzisiert das Gericht die bisherigen Kriterien und geht im Ergebnis zutreffend davon aus, dass allein die Förderung des Studiums des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber nicht zur Folge hat, dass die Betriebszugehörigkeit auch während der Studiendauer fortbesteht. Vertragliche Regelungen, die die Anrechnung früherer Zeiten der Betriebszugehörigkeit vorsehen, sind für den Umfang der Haftung des PSV grundsätzlich unbeachtlich.
Atypische Differenzierungsklauseln
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Ulf Klebeck, Altendorf/Schweiz
Urteil vom 9.5.2007 – 4 AZR 275/06

Der Streit über die Zu- und Unzulässigkeit tariflicher Differenzierungsklauseln beschäftigt nunmehr auch wieder die Gerichte. Das BAG hat die zentrale Frage, ob weiter an der Entscheidung des Großen Senats aus dem Jahr 1967 festzuhalten ist, in der hier zu besprechenden Entscheidung offen gelassen, da es sich um eine sog. atypische Differenzierungsklausel handele. Der Verfasser setzt sich kritisch mit den Entscheidungsgründen auseinander und zeigt die Folgen für die Diskussion um tarifliche Differenzierungsklauseln auf.
Fortbestehen eines ruhenden Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages nur bei Vorliegen besonderer Umstände
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thilo Ullrich, Berlin
Urteil vom 19.7.2007 – 6 AZR 774/06

Mit einer weiteren Entscheidung zum Fortbestehen eines ruhenden Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages hat das BAG die Anforderungen für die Feststellung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses nochmals verschärft. Hierbei stellt das BAG erstmals auf die geänderten gesetzlichen Rechte und Pflichten für Geschäftsführer im Gegensatz zu Arbeitnehmern ab.
Arbeitsgericht Düsseldorf
Entschädigungsanspruch gem. § 15 Abs. 2 AGG auf Grund einer Diskriminierung wegen der (Schwer-)Behinderung bei der Einschaltung Dritter in das Stellenbesetzungsverfahren
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Jochen Mohr, Dresden
Urteil vom 18.9.2007 – 7 Ca 1969/07

Mit Urteil vom 18. 9. 2007 wies das ArbG Düsseldorf die Entschädigungsklage eines schwerbehinderten Bewerbers um einen Arbeitsplatz ab, die sowohl gegen die in die Personalbeschaffung eingeschaltete Muttergesellschaft des Arbeitgebers als auch unmittelbar gegen diesen erhoben worden war. Die Entscheidung enthält wichtige Ausführungen zu möglichen Adressaten eines Entschädigungsanspruchs gemäß § 15 Abs. 2 AGG i. V. m. § 81 Abs. 2 SGB IX sowie zur Indizwirkung eines Verstoßes gegen die §§ 81 Abs. 1 Satz 2 und 4 SGB IX.