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Bundesarbeitsgericht
Tarifliche Verfallklauseln in der betrieblichen Altersversorgung
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Jacob Joussen, Jena
Urteil vom 12.6.2007 – 3 AZR 186/06
Ansprüche, die sich im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ergeben, unterliegen in vielerlei Hinsicht besonderen Bedingungen. Dies gilt auch für die Frage, wie lange sie geltend gemacht werden können. In diesem Zusammenhang rücken immer wieder tarifliche Verfallklauseln in den Mittelpunkt des Interesses. Das BAG hatte nun einmal mehr Gelegenheit, sich mit der Wirkung tariflicher Ausschlussklauseln auf Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung zu befassen. Es ist dabei seinem bisher schon beschrittenen Weg weiter gefolgt, hat zugleich aber die Gangart noch angezogen, insofern es nun für den Regelfall die Anwendung tariflicher Ausschlussfristen auf derartige Ansprüche verneint. Dies ist im Lichte der bisherigen Rechtsprechung konsequent, es stellt sich aber die Frage, ob diese Erweiterung zu weitgehend ist.
Rückwirkende Unwirksamkeit von Tarifverträgen bei fehlender Tariffähigkeit der tarifschließenden Arbeitnehmervereinigung
Besprechungsaufsatz von Dr. Daniela Dunker, Frankfurt am Main
Urteil vom 15.11.2006 – 10 AZR 665/05
Das BAG hat mit Urteil vom 15. 11. 2006 erstmals ausdrücklich festgestellt, dass ein Tarifvertrag, der mit einer nicht tariffähigen Arbeitnehmervereinigung abgeschlossen wurde, von Anfang an nichtig ist (ex-tunc- Wirkung). Nach Auffassung des Gerichts ist eine Einschränkung der Nichtigkeitswirkung des Tarifabschlusses auf den Zeitpunkt der arbeitsgerichtlichen Feststellung der Tarifunfähigkeit (ex-nunc-Wirkung) weder aus Gründen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes noch auf Grund möglicher Rückabwicklungsprobleme bei erbrachten Leistungen geboten. Bei einem mehrgliedrigen Tarifvertrag, mit mehreren Gewerkschaften als Tarifvertragspartner auf Gewerkschaftsseite, soll die fehlende Tariffähigkeit einer tarifschließenden Vertragspartei nur dann nicht zu einer Nichtigkeit führen, wenn trotz der Zusammenfassung in einer Urkunde voneinander unabhängige, rechtlich selbstständige Tarifverträge abgeschlossen werden sollten.
Unterrichtung und Widerspruch bei Betriebsübergang
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Cord Meyer, Berlin/Stemwede
Urteil vom 14.12.2006 – 8 AZR 763/05
Obwohl das BAG die Anforderungen an den Inhalt einer Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB mit der inzwischen dritten Entscheidung zu präzisieren beginnt, sind naturgemäß viele Themenkomplexe in der Rechtsprechung überhaupt noch nicht angesprochen worden. Überdies löst auch die Rechtsprechung weitere Folgefragen aus, die bis zu einer Klärung in der Praxis zu bewältigen sind.
Der Klageverzichtsvertrag als Auflösungsvertrag?
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Steffen Schöne, Berlin
Urteil vom 19.4.2007 – 2 AZR 208/06
Vereinbarungen, nach denen der Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet (Klageverzichtsverträge), sind nach dieser Entscheidung des BAG gem. § 623 BGB schriftformbedürftig, wenn sie in unmittelbarem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen werden. Der Beitrag setzt sich kritisch mit dieser Entscheidung auseinander und untersucht auch die Auswirkungen auf den Abwicklungsvertrag.
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