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Bundesarbeitsgericht
Effektuierung oder Verkomplizierung? Neues zur Entgeltmitbestimmung des Betriebsrats
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Hermann Reichold und Wiss. Ang. Michael Rein, Tübingen
Beschluss vom 10.10.2006 – 1 ABR 68/05
Nach Ansicht des Ersten Senats des BAG wird der allgemeine Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BetrVG nicht durch das speziellere Einblicksrecht in die Bruttolohn- und -gehaltslisten (§ 80 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 BetrVG) verdrängt, vielmehr ergänzen sich beide Rechte. Damit werden die Rechte des Betriebsrats im Hinblick auf die Entgeltmitbestimmung wesentlich effektiviert.
AGB-Kontrolle von Klauseln zur Rückzahlung von Ausbildungskosten
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Ivo Natzel, Wiesbaden
Urteil vom 18.3.2008 – 9 AZR 186/07
Arbeitsvertragsgestaltung ist seit der Schuldrechtsreform ein schwieriges Unterfangen. Nunmehr hat die Inhaltskontrolle auch Vertragsklauseln zur Rückzahlung von Ausbildungskosten erfasst. In seinem Besprechungsaufsatz beschäftigt sich der Verfasser mit einer Entscheidung zu einer Rückzahlungsklausel, die zu einem vom Arbeitgeber gewährten Studiendarlehen verfasst wurde. Das BAG hat hier gefordert, dass eine solche Klausel die Verpflichtung des Darlehensgebers enthalten müsse, den Studierenden nach Studienabschluss zu im Vorhinein festgelegten Arbeitsbedingungen zu beschäftigen.
Die Handhabung des Phänomens "Mobbing" im Arbeitsrecht
Besprechungsaufsatz von Assessor Hartmut Lange, Münster
Urteil vom 16. 5.2007 – 8 AZR 709/06
Urteil vom 25.10.2007 – 8 AZR 593/06
In den Urteilen vom 16. 5. 2007 und 25. 10. 2007 hatte das BAG erstmals umfassend Mobbing-Sachverhalte arbeitsrechtlich zu würdigen. Das BAG hat hierbei die Möglichkeit vertan, für Rechtsklarheit zu sorgen. Stattdessen wurden die bestehenden Rechtsunsicherheiten im Umgang mit Mobbing-Sachverhalten vergrößert und zudem neue Rechtsunsicherheiten geschaffen, insbesondere in der fundamentalen Frage der privilegierten Arbeitnehmerhaftung.
Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung: Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Thilo Ullrich, Berlin
Urteil vom 12.12.2007 – 10 AZR 97/07
Das BAG hat dem Streit über die Auswirkungen bei unterbliebener Zielvereinbarung nach Ablauf des Geltungszeitraums eine neue Richtung gegeben. Es hat klargestellt, dass Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch haben, soweit der Arbeitgeber die Initiativlast für den Abschluss einer Zielvereinbarung trägt und sich die Gerichte für die Höhe des Schadensersatzanspruchs grundsätzlich an der Höhe des Zielbonus zu orientieren haben. Offen bleibt jedoch die Frage der Berücksichtigung eines etwaigen Mitverschuldens der Arbeitnehmer.
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