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LITERATURHINWEISE
Bundesarbeitsgericht
Die Einbeziehung widersprechender Arbeitnehmer in die Sozialauswahl im Veräußererbetrieb
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Dr. h.c. Manfred Löwisch, Freiburg i. Br.
Urteil vom 31.5.2007 – 2 AZR 276/06
Das Urteil zieht aus der Beschränkung der Sozialauswahl auf Auswahlkriterien Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung die Konsequenz, dass in die Gründe für den Widerspruch nicht mehr die Abwägung der sozialen Schutzbedürftigkeit einzubeziehen ist. Vorab nimmt es zu dem für die Sozialauswahl maßgebenden Betriebsbegriff Stellung.
"Endlich Rechtssicherheit bei der Befristung im Anschluss an die Ausbildung oder das Studium gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG?"
Besprechungsaufsatz von Assessorin Dr. Nisha Biswas, Frankfurt am Main
Urteil vom 10.10.2007 – 7 AZR 795/06
Das BAG hat mit Urteil vom 10. 10. 2007 — 7 AZR 795/06 — entschieden, dass die Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium zur Erleichterung des Übergangs des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung gemäß § 14 Abs. 1 Satz Nr. 2 TzBfG nur einmalig wirksam und entsprechend eine Vertragsverlängerung nicht gerechtfertigt sei. Damit hat das BAG den Anwendungsbereich dieser Sachgrundbefristung eingeschränkt. Zugleich gewährt es hinsichtlich dieser bislang strittigen Rechtsfrage Rechtssicherheit.
Auslegung von Bezugnahmeklauseln nach einem Betriebsübergang in den Geltungsbereich eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrages
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Michael Witteler, Berlin
Urteil vom 29.8.2007 – 4 AZR 767/06
Urteile vom 29.8.2007 – 4 AZR 765/06 und 766/06
Die Wirkung von Bezugnahmeklauseln nach einem Betriebsübergang ist Gegenstand zahlreicher Urteile. Im August 2007 hat das BAG entschieden, dass Bezugnahmeklauseln bei tarifgebundenen Arbeitnehmern konstitutiv wirken und dass eine Tariferhöhung durch einen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag erfolgen kann. Der Beitrag befasst sich mit den Auswirkungen dieser Rechtsprechung und versucht zu klären, ob Bezugnahmeklauseln in derartigen Konstellationen bei den sog. Altfällen statisch oder dynamisch fort gelten.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Verschulden der Einzelgewerkschaft; Zurechnung über § 85 Abs. 2 ZPO
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwältin Manja Barth, Berlin
Urteil vom 7.5.2008 – 10 Sa 26/08
Eine unendliche Geschichte, bei der das causa finita, erfurt locuta ansteht. Seit Jahren umstritten ist die Frage, ob das Verschulden von Rechtsanwalt oder Einzelgewerkschaft bei der Versäumung der Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage dem Arbeitnehmer nach § 85 ZPO zugerechnet werden muss oder nicht. Ausgehend von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes legt die Verfasserin dar, dass eine Zurechnung ohne Einschränkung zu bejahen ist.
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