SAE-Heft
Ausgabe 02 /2009
Aktuelles
NACHRICHTEN
TERMINE
LITERATURHINWEISE
Bundesarbeitsgericht
Zulässigkeit zur Verurteilung zu einer rückwirkenden Einstellung des Arbeitnehmers
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Matthias Jacobs und wiss. Mitarbeiterin Assessorin Nathalie Putterer, Hamburg
Urteil vom 9.11.2006 – 2 AZR 509/05

Das BAG hat nunmehr auch zum Wiedereinstellungsanspruch seine Rechtsprechung in der Frage geändert, ob eine Verurteilung des Arbeitgebers zum rückwirkenden Vertragsschluss zulässig ist. Der Beitrag bietet zunächst einen Rückblick auf die bisherige Rechtsprechung. Er geht sodann auf die Rechtsprechungsänderung ein und untersucht ihren methodischen Ansatz sowie ihre Auswirkungen auf Rechtsfolgenseite, insbesondere auf die Ansprüche des Arbeitnehmers.
Einheitliche tarifliche Kündigungsfristen für Kleinbetriebe
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Jacob Joussen, Jena
Urteil vom 23.4.2008 – 2 AZR 21/07

Den Tarifvertragsparteien ist vom Gesetzgeber in § 622 Abs. 4 Satz 1 BGB ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet worden, von den gesetzlichen Bestimmungen zu den Kündigungsfristen abzuweichen. Diese Tarifdispositivität ist umfassend zu verstehen: Die Tarifpartner dürfen also auch das Grundmodell der unterschiedlichen Staffelung der Fristen nach Betriebszugehörigkeit verlassen. Dabei dürfen sie auch für Kleinbetriebe eigenständige Regelungen vorsehen.
Grenzen des Eingriffs durch Tarifvertrag bei betrieblicher Altersversorgung
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Münster
Urteil vom 21.8.2007 – 3 AZR 102/06

Der Dritte Senat des BAG hat wichtige Konkretisierungen für tarifliche Eingriffe in Betriebsrenten vorgenommen. Es gelten hierfür spezifische Maßstäbe, die der Senat allerdings leider nur ansatzweise konkretisiert hat.
Ausgliederung von Pensionsverbindlichkeiten - Zulässigkeit und rechtlicher Rahmen
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Michael Witteler, Berlin
Urteil vom 11.3.2008 – 3 AZR 358/06

Pensionsverbindlichkeiten stellen für viele Arbeitgeber eine erhebliche Belastung dar. Gerade in Deutschland sind Pensionsverbindlichkeiten oftmals nur durch Rückstellungen gedeckt. Diese Rückstellungen belasten die Bilanz des Unternehmens, führen zu einem schlechteren Rating und zu geringerer Attraktivität bei Investoren. Eine Möglichkeit, die Bilanz zu entlasten, stellt die Übertragung der Pensionsverbindlichkeiten auf einen anderen Rechtsträger dar. Der Beitrag stellt den rechtlichen Rahmen unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung dar.
Aktuelle Pressemitteilungen