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LITERATURHINWEISE
Bundesarbeitsgericht
Doppelte Schriftformklausel, Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB und betriebliche Übung
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Martin Franzen, München
Urteil vom 20.5.2008 – 9 AZR 382/07
Der Neunte Senat des BAG hält doppelte Schriftformklauseln in Standardarbeitsverträgen regelmäßig für unwirksam, weil diese Klauseln beim Arbeitnehmer den unzutreffenden Eindruck erwecken, dass damit auch individuell vereinbarte Abreden unbeachtlich seien. Der Arbeitgeber kann doppelte Schriftformklauseln daher nur wirksam vereinbaren, wenn in diesen Klauseln der Vorrang der Individualabrede nach § 305b BGB abgebildet ist.
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderleistungen im vorformulierten Arbeitsvertrag
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Raimund Waltermann, Bonn
Urteil vom 30.7.2008 – 10 AZR 606/07
Das Urteil klärt die Anforderungen der AGB-Kontrolle von vorformulierten Freiwilligkeitsvorbehalten bei Sonderleistungen und bietet eine stimmige Abgrenzung zur AGB-Kontrolle von Freiwilligkeitsvorbehalten bei laufendem Arbeitsentgelt.
Vertragsänderungen bei Betriebsübergang - insbesondere auch nach § 613a Abs. 1 Satz 4 zweite Alternative BGB
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Cord Meyer, Stemwede/Berlin
Urteil vom 7.11.2007 – 5 AZR 1007/06
In der Praxis des Betriebsübergangs spielt auch die Änderung von vertraglichen Ansprüchen - nicht zuletzt auch mit Blick auf Bezugnahmeklauseln - eine erhebliche Rolle. Umso erstaunlicher ist es, wie wenig die Vorschrift des § 613a Abs. 1 Satz 4 zweite Alternative BGB bislang dogmatisch durchdrungen ist. Ein Urteil des BAG über die Änderung zukünftiger Ansprüche aus einem Arbeitsvertrag setzt hier für die Praxis neue wichtige Akzente.
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