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Bundesarbeitsgericht
Der "Blitzwechsel" in die OT-Mitgliedschaft
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Nicolai Besgen und Rechtsreferendarin Dr. Astrid Weber, Bonn
Urteil vom 22.4.2009 – 4 AZR 111/08
Urteil vom 4.6.2008 – 4 AZR 419/07
Das BAG hat sich in kurzer Folge in einer Vielzahl von Entscheidungen mit der OT-Mitgliedschaft befasst. Präzisiert werden von dem Vierten Senat nun vor allem die Anforderungen an die Satzungen der Arbeitgeberverbände.
Betriebsverfassungsrechtliche Zuordnungstarifverträge bei Tarifpluralität
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Professor Dr. Cord Meyer, Berlin/Stemwede
Beschluss vom 29.7.2009 – 7 ABR 27/08
Nach Ansicht des Siebten Senates am BAG kann zwar jede im Betrieb vertretene Gewerkschaft einen Zuordnungstarifvertrag nach § 3 Abs. 1 BetrVG sogar erstreiken. Dennoch beantwortet der Siebte Senat insbesondere nicht, wie Tarifvertragskonkurrenzen aufzulösen wären.
"Flashmob" - ein Arbeitskampfmittel?
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Dr. Horst Rieth, Kernen
Urteil vom 22.9.2009 – 1 AZR 972/08
Das BAG hat das Arbeitskampfrecht in vielen Entscheidungen konturiert, weiterentwickelt und differenziert. Mit der "Flashmob"-Entscheidung hat das BAG eine kontrovers diskutierte neue gewerkschaftliche Kampfform als "koalitionsspezifische Betätigung" gewertet und dem Schutz des Art. 9 Abs. 3. GG unterstellt. Damit hat das BAG den bisherigen Rahmen des Arbeitskampfrechts deutlich erweitert. Der Autor wertet dies kritisch, da der "Flashmob" erheblich in Rechtspositionen der Mitglieder des Tarifgegners eingreift, ohne dass dies die zu wahrende Parität im Arbeitskampf überzeugend erfordert.
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