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Aktuelles
RECHTSPRECHUNG
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LITERATURHINWEISE
Europäischer Gerichtshof / LAG Düsseldorf
Kücükdeveci: Die Kündigungsfrist, das Alter und das Verfassungsrecht
Besprechungsaufsatz von Assessorin Kristina Huke, Berlin
EuGH, Urteil vom 19.1.2010 – Rs. C-555/07
LAG Düsseldorf, Beschluss vom 17.2.2010 – 12 Sa 1311/07
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 19. 1. 2010 (Rechtssache Kücükdeveci) die Regelung in § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, nach der Beschäftigungszeiten vor Beendigung des 25. Lebensjahres bei der Ermittlung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, für altersdiskriminierend und nicht mehr anwendbar erklärt. In der Anmerkung werden das Urteil und die bereits vorliegende Umsetzungsentscheidung des LAG Düsseldorf umfassend bewertet. Sowohl die sich aus der Entscheidung ergebenden arbeitsrechtlichen wie auch die verfassungsrechtlichen Probleme werden dargestellt und Lösungsmöglichkeiten - auch für eine mögliche Neugestaltung der Regelung - aufgezeigt. Untersucht werden auch mittelbare Folgen für andere arbeitsrechtliche Regelungen, die an das Alter anknüpfen.
Bundesarbeitsgericht
Das BAG und der Lohnwucher: Der Versuch einer Grenzziehung
Besprechungsaufsatz von Professor Dr. Jacob Joussen, Bochum
Urteil vom 22.4.2009 – 5 AZR 436/08
Das BAG hat in einer neuen Entscheidung versucht, für die Diskussion um den Lohnwucher gemäß § 138 BGB verschiedene Grenzziehungen vorzunehmen. Dabei hat das Gericht in zwei wesentlichen Punkten wesentliche Neujustierungen vorgenommen: Es hat sich erstmals zu einer konkreten numerisch fassbaren Grenze für die Bestimmung eines "auffälligen Missverhältnisses" durchgerungen; zudem hat es einen schon lange schwelenden Streit um die Frage des entscheidenden Zeitpunkts für die Beurteilung eines Lohnes als sittenwidrig entschieden.
Erlassvertrag bei Betriebsübergang
Besprechungsaufsatz von Rechtsanwalt Professor Dr. Cord Meyer, Berlin/Stemwede
Urteil vom 19.3.2009 – 8 AZR 722/07
Während der Fünfte Senat am BAG (Urteil vom 7. 11. 2007 — 5 AZR 1007/06) nunmehr eine Änderung zukünftiger arbeitsvertraglicher Ansprüche trotz Betriebsübergangs für möglich hält, unterstellt der Achte Senat des BAG bei einem vor Betriebsübergang erfolgenden Verzicht auf entstandene arbeitsvertragliche Ansprüche gemäß § 134 BGB eine unwirksame Umgehung der Schutzvorschrift des § 613a BGB. Unklar bleibt dabei für die Praxis, unter welchen konkreten Voraussetzungen im Übrigen eine Änderung arbeitsvertraglicher Positionen möglich sein kann.
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